Die Eurokratie führt klammheimlich die Todesstrafe wieder ein

aktuelle News Eine ernste Bedrohung schwebt über unseren Köpfen: Ohne daß es hierüber eine Diskussion gegeben hätte, die den Namen verdient, erlaubt die Europäische Verfassung die Todesstrafe - im Falle von Krieg, schwerer Störung der öffentlichen Ordnung und Aufruhr. Eine schmaler Grat trennt Bürger von Terroristen, die „es verdienen gehängt zu werden“. Der Vertrag von Lissabon wird mit Macht durchgesetzt, auch in Irland, das ihn nur ratifizieren wird, wenn er durch ein Referendung angenommen wird. Es sieht allerdings ganz danach aus, als wenn auch dort bereits alles vorbereitet ist. Geht es nach dem Willen der Eurokraten in der Brüsseler EU-Verwaltung, sind die europäischen parlamentarischen Demokratien ein Auslaufmodell. Völker hört die Signale!

von Maurizio Blondet, 16.April 2008

Die Todesstrafe wird in keinem Land Europas angewandt. Aber jetzt ist jedes dieser Länder dabei sie einzuführen, ohne es zu wissen - oder jedenfalls ohne irgendetwas dazu zu sagen - allein durch Ratifizierung des Vertrags von Lissabon, der sogenannten Europäischen Verfassung.

Diese Information wurde von Helga Zepp-Larouche (der Frau von Lyndon Larouche) verbreitet, die wiederum von einer bekannten Gruppe deutscher und österreichischer Rechtsexperten informiert wurde (1).

Einer von ihnen, Professor Karl Albrecht Schachtschneider, der auch einer der vier Experten war, die eine Streitschrift gegen den Vertrag von Maastricht verfaßten (und der gegen diesen Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht klagte - A.d.Ü.), erklärte, auf welche Weise die Todesstrafe stillschweigend wieder eingeführt wird. Sie wird im Text des Vertrages zwar nicht erwähnt, dafür aber in einer Fußnote.

Jawohl, das ist zutreffend: Diejenigen, die den Vertrag von Lissabon annehmen, akzeptieren gleichzeitig die europäische Charta der Grundrechte. Die Charta erklärt zwar, daß die Todesstrafe abgeschafft ist, aber dann verweist sie auf eine bestimmte Fußnote ,in der es heißt: „außer im Falle von Krieg, Aufständen und Aufruhr.“ Dieser Satz offenbart eine überaus ernste rechtliche Angelegenheit.

Höchststrafe ohne festgelegten Straftatbestand

Ein komplettes besonderes Strafhöchstmaß wird in einer Fußnote bestätigt, ohne daß die Verbrechen definiert werden, die mit der Todesstrafe geahndet werden sollen. Wer wird entscheiden, welche möglichen „Aufstände“ ein solches Ausmaß erreichen, daß sie das Verbot der Todesstrafe außer Kraft setzen. Welche Gerichte werden dieses Urteil verhängen? Werden es spezielle Gerichte sein, eigens für diesen Notfall eingerichtet? Und wann wird eine Reihe von Massenprotesten als „Aufruhr“ beurteilt werden, wert, mit dem Tode bestraft zu werden?

Sogar die Erwähnung von Krieg als Rechtsgrund, die zunächst annehmbar erscheinen mag (viele Länder haben die Todesstrafe in ihrem Kriegsrecht beibehalten), nimmt im Kontext des Vertrags von Lissabon eine gespenstische Zweideutigkeit an. Gemäß der Solidaritätsklausel wird von allen europäischen Nationen erwartet, an militärischen Aktionen teilzunehmen, soweit sie zur Bekämpfung „terroristischer Aktionen“ in irgendeinem anderen Land dienen. Natürlich ist, wie Helga Zepp feststellt, das Konzept „terroristischer Aktionen“ sehr unbestimmt und kann willkürlich mit passenden Bedeutungen gefüllt werden.
Wer hat die Macht, eine Handlung als „terroristisch“ zu definieren? Soviel wissen wir: Israel hat diese Macht. Das erwählte Volk hat die Macht, die Selbstverteidigungshandlungen der Palästinenser ebenso wie der libanesischen Schiiten (Hisbollah) als „terroristisch“ einzustufen, oder ganze Staaten (Syrien, Irak, Iran) als „Terroristen“ zu bezeichnen. Wir, die europäischen Diener übernehmen dann unverzüglich die von Israel vorgegebene Definition.

"Pro-terroristischeAktivitäten"

Es ist bekannt, daß Zion die Bandbreite dessen, was als kriminell eingestuft wird, kontinuierlich erweitert: die Erklärungen des Imam von Carmagnola sind für die diversen Außenminister „pro-terroristische Aktivitäten“ und haben dieser jämmerlichen Persönlichkeit die Ausweisung aus Europa durch eine außergerichtliche Anordnung der Polizei eingebracht. Nach dem Vertrag von Lissabon hätten die Dinge noch viel schlimmer für ihn kommen können: sein Leben stand auf dem Spiel. Wir anderen können nach den Regelungen des Vertrages von Lissabon nicht ausgewiesen werden.

Kritik an Israel wegen der Grausamkeiten, die das Land an den Palästinensern verüben ist - wie es der ehrenwerte Verfasser von frisierten Kostenabrechnungen, Präsident Napolitano festgelegt hat - schlicht und einfach „Anti-Semitismus“. Also sind solche kritischen Äußerungen ebenfalls beinahe „pro-terroristische Aktivitäten“.

Wir alle laufen Gefahr, gehenkt zu werden, genau wie es in der Fußnote steht. Es bedarf nur ein klein wenig Nachhilfe (von unserem großartigen Freund Israel). Wird dies in einer dunklen Halle eines Ministeriums geschehen oder durch den Europäischen Gerichtshof? Das weiß niemand.

Der Text des Vertrags von Lissabon wird von den nationalen Parlamenten heimlich verabschiedet, ohne öffentliche Diskussion oder offene Debatte. Wie Zepp-Larouche sagt, wurde der Text des Vertrages in Deutschland zunächst noch nicht einmal veröffentlicht (und - ich hoffe, ich werde hier nicht mißverstanden - in Italien ebenfalls nicht). So oder so ist der Text unverständlich für alle, die nicht Experten auf diesem Gebiet sind.

Verschleierung durch Einfügungen

Um den Text des Vertrages zu verstehen, muß man ihn Stück für Stück mit dem nicht mehr aktuellen Text der europäischen Verfassung zusammen lesen - jener Verfassung, die per Referendum in Frankreich und Holland abgelehnt wurde - weil sich der Vertrag von Lissabon auf eben dieses Dokument bezieht.

Und auf welche Weise tut er dies?

Er tut es mit genau dem legalistischen Trick, der in Italien zur Genüge bekannt ist: durch Einfügungen. Der Vertrag von Lissabon ist nichts anderes als eine Liste von Formulierungen wie: „Artikel 5 Absatz 9, Unterabsatz 2 - Wort A wird durch Wort B ersetzt.“ Dies wiederholt sich an die 400 Mal. Erst nachdem sich ein Jurastudent aus Leipzig die Mühe gemacht hat, den Text zu entschlüsseln und auf einigen Websites zu veröffentlichen, verbreitete die deutsche Regierung den Text. Einige Rechtsexperten, darunter der bereits erwähnte Schachtschneider und Professor Klecasky, der an der Änderung der österreichischen Verfassung mitgearbeitet hat, haben dieses aus „copy and paste“ bestehende bürokratische Werk in der Folge unter die Lupe genommen.

Todesstrafe in der Fußnote

Sie fanden die Todesstrafe für Aufstände in den Fußnoten, ebenso wie vieles andere. Vor allem die endgültige Entmachtung der Parlamente: sowohl des Europaparlaments, der einzigen gewählten Körperschaft der EU, wie noch umfassender der nationalen Parlamente, die nur dazu aufgefordert sind zu verabschieden, was immer der Rat der europäischen Kommission verabschieden möge, ohne aber berechtigt zu sein, dieses zu diskutieren. Dies gilt insbesondere für den Fall von „Krieg, Aufständen und Aufruhr“: Hier reicht es aus, daß ein Land, irgendein Außenminister (2) erklärt, daß ein „terroristischer Anschlag“ geschehe (wobei wir wissen, daß auch vorgetäuschte Terror-Akte möglich sind, bzw. falsche Fährten zur Urheberschaft gelegt werden können), damit sich alle Länder im Krieg befinden, ohne das Recht, sich dem zu entziehen oder ein Veto einzulegen.

Es ist gleichzeitig komisch und bedeutungsvoll, daß die allmächtige Kommission für sich selbst Entscheidungsbefugnis in jeder Hinsicht reserviert, nur nicht in Fragen von „ Außenpolitik und Sicherheit“. Über diese Angelegenheiten zu entscheiden ist Aufgabe der NATO - mit anderen Worten ist es der Zuständigkeitsbereich von US-rael. Wir wissen, wie sie entscheiden und wie sie „terroristische“ Handlungen bestimmmen: Schon morgen werden wir nicht mehr in der Lage sein, uns jemals wieder zu weigern, an der nächsten Invasion teilzunehmen - ganz im Interesse des Wohlergehens von Zion.

Wir wiederholen: All dies geschieht im Geheimen, verborgen vor den Bürgen Europas. Leise, auf Zehenspitzen. Den Beweis hierfür liefert ein Bericht der Irish Daily Mail (3).

Betrug an den Wählern in Irland

Irland ist das einzige, das letzte Land, in dem über den Vertrag von Lissabon noch durch ein öffentliches Referendum abgestimmt wird, weil dies von der irischen Verfassung so vorgesehen ist (sie wird allerdings bald abgeschafft sein). Die Irish Daily Mail ist in den Besitz eines Memorandums an die britische Regierung gelangt, in dem die britische Diplomatin Elizabeth Green den Ausgang ihres Treffens hinter verschlossenen Türen mit Dan Muhall (für die EU zuständige Leiter des irischen Außenministeriums) bekannt gibt: Muhall hatte der britischen Vertreterin versichert, daß die irische Regierung eine aktive Desinformationskampagne ihren Bürgern gegenüber verfolgte, in deren Rahmen „die Informationen auf den allgemeinen Nutzen eines Beitritts zur EU konzentriert werden sollten, anstatt auf den Vertrag von Lissabon selbst einzugehen.“ Keine Veröffentlichung, taub der „freien“ Presse gegenüber (die „frei“ entscheidet, das Stillschweigen zu wahren). Die irische Regierung hat sogar bei der Brüsseler Komission darum gebeten, „den Ton ihrer Verlautbarungen moderat zu halten“ oder Verlautbarungen, die „kontraproduktiv“ sein könnten „verzögert zu veröffentlichen“, um die Wirklichkeit vor den Wählern zu verbergen.



Die irische Regierung hat sogar das Datum des Referendums entschieden, „wird aber dessen Veröffentlichung verzögern, um das Lager der Gegner des Vertrages bis zum letzten Moment im Dunkeln zu lassen, so daß sie keine Zeit haben, eine wirksame Aufklärungskampagne vorzubereiten."

Ich glaube nicht, daß ein solches Verhalten jemals zuvor vorgekommen ist: Niemals in der Geschichte hat eine gewählte Regierung, die die Souveränität für ihre Bürger durch Abgeordnete der Bürger ausübt, diese Souveränität an eine trans-nationale und unverantwortliche Bürokratie auf solch betrügerische Weise verkauft. Dies ist eindeutig eine Situation, die „Aufstände“ und „Aufruhr“ rechtfertigen könnte. Aber wie wir gesehen haben, hat sich die Eurokratie durch Fußnoten geschützt.

Ein Flugzeug für den Präsidenten

Der Aufstand gegen die nichtgewählte Oligarchie ist zu einem Verbrechen gegen den Staat geworden. Diejenigen, die sich gegen diesen Ausverkauf stellen, werden zu Staatsfeinden, zu den einzigen, gegen die die Todesstrafe vollstreckt werden kann. Hochverrat gegen das kalte Ungeheuer Leviathan. Jetzt ist das Leviathan sicher, die Oberhand zu behalten.

Die Verabschiedung des Vertrags von Lissabon ist noch nicht abgeschlossen, aber die nichtgewählten Oligarchen in Brüssel haben bereits entschieden, mit welchen gebührenden Statussymbolen der zukünftige Präsident (auch das ist schon entschieden: es muß Tony Blair sein) ausgestattet werden soll (4). Barosso hat ihm eine „offizielle Residenz ähnlich dem Weißen Haus“ und ein persönliches Gefolge von 22 Personen zugestanden. Auch wird der künftige Präsident einen privaten Präsidentenjet haben, gaz wie Air Force One.

Anmerkungen:
1) Helga Zepp Larouche, „Demand a referendum on EU Lisbon Treaty“, EIR 7 März 2008. Vergleiche auch „Death Penalty in Europe: Only for Enemies of the State“, Brussels Journal, 13. Apri 2008
www.larouchepub

2) Yrsa Stenius, Ombudsfrau der Presse in Schweden, versucht schon jetzt, die Blogs zu verfolgen, die im Internet ihrer Meinung nach „zu weit gehen“. Die Dame hat sich beschwert: „Jedermann kann schreiben, was ihm oder ihr durch den Kopf geht. Ich denke diese Tendenz kann die großen Medien vergiften.“
3) „The Treaty Con - leaked e-mail reveals government plans to hoodwink voters“, Irish Daily Mail, 14. April 2008

4) Bruno Waterfield, „Palace, jet and staff of 22 for the next European president“ Telegraph, 14. April 2008

Maurizio Blondet, geboren 1949, langjähriger Mitarbeiter der Tageszeitung L'Avvenire, Organ der italienischen katholischen Bischöfe, für die er u.a. zahlreiche Leitartikel verfaßt hatte. Er verließ diese Zeitung, um sein eigenes Journal online zu betreiben, das mittlerweile zu einer der politisch inkorrektesten Websites Italiens geworden ist. Vor seiner Mitarbeit bei L'Avvenire, schrieb er für Il Giornale. Auch heute noch schreibt er Artikel für La Padania, der offiziellen Zeitung der Liga Nord.

Quelle: www.effedieffe.com

englische Übersetzung von Mary Rizzo: www.tlaxcala.es

Nach der englischen Übersetzung von Mary Rizzo ins Deutsche übertragen von Hergen Matussik. Beide sind Mitglieder von Tlaxcala, dem Netzwerk von Übersetzern für sprachliche Vielfalt (tlaxcala@tlaxcala.es, www.tlaxcala.es). Diese Übersetzung unterliegt dem Copyleft: Sie kann frei verwendet werden unter der Bedingung, daß der Text nicht verändert wird und daß sowohl der Autor als auch die Quelle genannt werden.

Anhang:

Erläuterungen zum Thema von Prof. Schachtschneider:
Todesstrafe in EU
und
Hat Deutschland den Vertrag von Lissabon angenommen?

Erläuterungen zur Charta der Grundrechte

Diese Erläuterungen wurden ursprünglich unter Aufsicht des Präsidiums der Versammlung vorbereitet, die die Charta der Grundrechte der Europäischen Union entwarf. Sie wurden im Rahmen der Aufgaben des Präsidiums der Europaversammlung im Hinblick auf die Anpassungen, die diese Versammlung am Text der Charta gemacht hat (vor allem Artikel 51 und 52) sowie weiterer Änderungen des Rechts der Gemeinschaft aktualisiert. Obwohl diese Erläuterungen an sich nicht den Status von Gesetzen haben, sind sie wertvolle Werkzeuge zur Interpretation mit dem Ziel, die Vorschriften der Charta zu erhellen.

Quelle: Offizielles Journal der europäischen Gemeinschaften, 14. Dezember 2007

Titel I - Würde

(...)

Erläuterung zu Artikel 2 - Das Recht auf Leben

1.

Paragraph 1 dieses Artikels basiert auf dem ersten Satz von Artikel 2(1) der ECHR (European Charta of Human Rights), der folgendermaßen lautet:

‚1. Jedermanns Recht auf Leben soll durch Gesetz geschützt werden ...‘

2.

Der zweite Satz der Vorschrift, die sich auf die Todesstrafe bezog, wurde durch Inkrafttreten von Artikel 1 des Protokolls Nr. 6 zur ECHR ersetzt, der wie folgt lautet:

‚Die Todesstrafe wird abgeschafft. Niemand soll zu einer solchen Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.‘

Artikel 2(2) basiert auf dieser Vorschrift.

3.

Die Vorschriften von Artikel 2 der Charta entsprechen jenen des oben genannten Artikels der ECHR und dem dazugehörigen Protokoll. In Übereinstimmung mit Artikel 52 (3) haben sie dieselbe Bedeutung und denselben Umfang. Aus diesem Grund müssen die ‚negativen‘ Definitionen in der ECHR ebenfalls als wesentlicher Bestandteil der Charta betrachtet werden:

(a)

Artikel 2(2) der ECHR:

(b)

Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur ECHR:

Ein Staat kann Rechtsvorschriften über die Todesstrafe bezüglich von Handlungen erlassen, die während eines Krieges oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Die Strafe soll nur in den Fällen angewandt werden, die im Gesetz festgelegt sind und in Übereinstimmung mit seinen Vorschriften stehen.

Übersetzung nach eur-lex.europa.eu

Die Eurokratie führt klammheimlich die Todesstrafe wieder ein

Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.


  1. Righteousness * schreibt am 05.05.2008 14:24
    das dies Tatsache ist und kein böser traum, ist klar. Aber die Menscheit
    wird nicht aufwachen... Sie können es nicht realisieren, dass in unserer heutigen
    Zeit das Politische Sytem korrupt und machtgeil ist.

    Sie verschanzen sich lieber hinter ihrem alltagsleben und den Anschein, dass es
    solch große Probleme in unserer "geregelten" Gesellschaft nicht mehr gäbe.

    Es bedarf schon einen großen Schritt um alle zu informieren und zu überzeugen,
    dass wir (schon wieder) in eine faschistoide Diktatur hinabgleiten, die wesentlich
    klüger, im stillen aufgezogen wird und als Hintergrund Machtgier eine unnermesslich
    große Rolle spielt.


    Die Menschen können sich nicht vorstellen, dass es etwas derart böses in unserer
    Gesellschaft gibt, dass uns auch noch anführt.

    Demokratie sollte vom Volke ausgehen, nicht von jenen, die sie repräsentieren

  2. Turbo * schreibt am 30.04.2008 10:03
    Ei der Daus! Schon wieder begegnet mir die Praxis der berühmten "Protokolle".

    Diese "Fälschung", wie lautstark medial posaunt wird, scheint trotzdem zu "leben",
    denn die Anwendung ihrer Prinzipien bis ins allerletzte Detail, einschließlich U-Bahn-
    Bezug mit Shoko Ohara in Japan, wie angedeutet und vor einiger Zeit realisiert, ist
    vor unseren Augen. Jetzt das dreiste "Ding" mit dem EU-Vertrag, das sich die Bonzen
    oben hinter den demokratisch erscheinenden Regierungen ausgebrütet haben. Nichts
    davon ist zufällig, alles ist sorgfältig ausgekocht von Winkeladvokaten und Rechstver-
    drehern, die die Schwammigkeit jedoch wie scheinbar zufällig bei allen Bürgerrechten
    eingebaut haben, und dieselben zur Makulatur spitzfindiger Anwälte später gemacht
    haben.

    Immerhin, ist zwar alles geklaut, zusammengerafft und aufeinandergestapelt, aber:
    sie haben keinerlei INSPIRATION gezeigt, nur Variation, Unfruchtbarkeit, Boshaftigkeit.

    So sind sie uns seit Jahrhunderten bekannt, diese Möchte-Gern-Vordenker und Macht-
    Inhaber, die sich charakterlich an keiner Stelle auszeichnend, an immer dieselben
    Positionen drängeln und dafür gegebenenfalls über Leichen gehen. Jetzt sind wir dran,
    verfrühstückt zu werden. Was aber kommt nach dem wiederholten Versuch des
    babylonischen Turmbaus zu Babel der Neuzeit? Das irdische Paradies für uns're Leut'?


    Ich bin sicher, das läßt der Allmächtige, der Allerbarmer und Nächstenliebende letztlich
    nicht zu, uns allen zuliebe. Amen.


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